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Eduard Dück GmbH
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Die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung privater Abwasserleitungen sind Aufgabe des Grundstückseigentümers. Er gilt als Anlagenbetreiber und hat folglich gewisse rechtliche Verpflichtungen. Diese ergeben sich grundlegend aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und werden konkretisiert durch die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.
Abwasserleitungen müssen dicht sein! Diese so selbstverständlich klingende Feststellung gilt als rechtliche Vorschrift. Vorrangig sind hierfür zwei Gründe ausschlaggebend:
Das hiermit verfolgte übergeordnete Ziel besteht also in der Schaffung eines intakten Abwassersystems zum Schutz der Umwelt und zur Vermeidung unnötiger Kosten. Doch welche Schäden können überhaupt auftreten? Das hier sind typische Schäden, die im Laufe der Zeit immer wieder mal vorkommen können:
Als Grundstückseigentümer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig vorhandene Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen und falls nötig entsprechend zu sanieren. Dies hat innerhalb festgelegter Fristen zu geschehen. Als übergreifende Regelung des WHG in Verbindung mit der Deutschen Industrienorm (DIN) 1986–30 muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 der „Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen“ für jedes Grundstück vorliegen. Wie genau diese Fristen und die Prüfung auf Dichtheit geartet sind, erfragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde. Beachten Sie hierbei: 2015 ist die absolute Maximalfrist, in vielen Bundesländern ist sie deutlich kürzer. Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie unschöne Überraschungen!
Wenden Sie sich frühzeitig an den Profi. So geraten Sie nicht an unseriöse Dienstleister mit minderwertiger Leistung bei überhöhtem Preis. Lassen Sie sich nicht von scheinbaren Schnäppchenanbietern verleiten, die unter Umständen unnötige Sanierungsmaßnahmen vor- und Ihnen dafür zu viel Geld abnehmen. Eine fachgerechte und anerkannte Dichtheitsprüfung kann ausschließlich von einem zertifizierten Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
Erkundigen Sie sich bei ihrer Gemeinde bzgl. der für Sie geltenden Fristen und Vorgaben und planen Sie die Prüfung früh genug auch finanziell mit ein. Eine fachgerechte Dichtheitsprüfung für ein einfaches Einfamilienhaus beträgt ungefähr 300-600 Euro, wobei der genaue Preis im Einzelfall ermittelt werden muss. Den Nachweis über die Prüfung sollten Sie nach Erhalt Ihrer Gemeinde zukommen lassen.